
Schutz vor UV Strahlen im Auto
22. Juli 2024 Windesa
Reicht der UV Schutz im Auto ohne zusätzliche Maßnahmen aus?
Eins vorweg: UV-Schutz im Auto ist nur durch die Frontscheibe gewährleistet:
Da die Windschutzscheibe meist aus Verbund-Sicherheitsglas gefertigt ist, filtert sie 100% der UV-B-Strahlung und bis zu 98% der UV-A-Strahlung. Die Seitenscheiben und die Heckscheibe aus Einscheibensicherheitsglas lassen UV Strahlen aber zu ca. 60-80% passieren.
Das bedeutet, im Auto sind Sie nur unzureichend vor Sonnenstrahlen geschützt und die Folgen können verheerend sein. Zusätzliche Schutzmaßnahmen sind bei häufigen und längeren Fahrten somit nötig.
Zwei gefährliche Arten von UV Strahlen
- UV A-Strahlung: dringt tief in die Haut ein und schädigt bei starker und häufiger Einstrahlung die Kollagene, was zu einer vorzeitigen Hautalterung und Faltenbildung führt und das Hautkrebsrisiko erhöht. Auch schädigt es bei zu hoher Intensität die Augen. Folge kann hier eine Makuladegeneration oder ein Grauer Star sein. Das Sehvermögen ist nachhaltig eingeschränkt.
- UV B-Strahlung: sorgt für die Hautbräunung, birgt aber die Gefahr des Sonnenbrands und kann auch Hautkrebs verursachen.
Wie kann ich mich schützen?
Wie oben erwähnt, schädigen UV Strahlen Haut und Augen. Mögliche Gesundheitsschäden sind Sonnenbrand, eine Eintrübung der Augenlinse (Grauer Star) oder sogar Hautkrebs. Auch können UV-Strahlen eine allergische Reaktion in der Haut hervorrufen, die zu Rötungen, Juckreiz und Schwellungen führen kann.
Mit dem Auto Sicht und Sonnenschutz von Windesa können Sie Ihre Mitfahrer vor zuviel UV Strahlung schützen. Bis zu 97% der Strahlendosis werden laut eigener Testreihen mit einem handelsüblichen UV Messgerät an der Autoscheibe zurückgehalten. Beachten Sie: Besonders die Haut von Kindern und Babys bedarf besonderen Schutz, da sie noch sehr dünn ist und noch keinen eigenen UV Schutz besitzt. Aus diesem Grund empfehlen wir unbedingt eine Abdunkelung der Autoscheiben.
Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir keinen Sonnenschutz für die vorderen Seitenscheiben anbieten. Ein Anbringen von Blenden ist im 180° Sichtbereich des Fahrers, also an der Windschutzscheibe und an den vorderen Seitenscheiben, nicht zulässig (vgl. Straßenverkehrsordnung §40).
Denken Sie bitte daher gerade auf den vorderen Sitzen an entsprechende Kleidung und ausreichend Sonnencreme auf exponierten Körperstellen.
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz
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